An der Hochschule für Angewandte Wissenschaft (HWA) in Hamburg, wurde am 06.06.2014 ein Brandanschlag von Unbekannten im Universitätsgebäude der HWA verübt. Im Keller des Maschinenbau Gebäudes, wo die muslimischen Studierenden der HWA ihr Gebet verrichten, wurden die Gebetsteppiche, die dort in einer Box verwahrt wurden, angezündet. Das Feuer konnte nach kurzer Zeit von Passanten gelöscht werden. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 01.11.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 03.05.2018 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Brandanschlag, schwere Brandstiftung“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 16.03.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswiederiger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/5685 kam es am 22.02.2015 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 17.10.2014 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.