Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 30.08.2019 in Glauchau zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
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