Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.04.2017 in Freiamt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.04.2017 in Freiamt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.