Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 24.05.2019 in Frankfurt am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 27.08.2019 kam es im Gebetraum des Flughafens in Frankfurt am Main zu einer Schmiererei. Unbekannte versahen die Wand mit einem beleidigenden Schriftzug. Die Schmiererei wurde am darauffolgenden Tag entfernt.
Am 22.01.2018 kam es in Frankfurt am Main zu einem Moscheeangriff. Die Eyyüp Sultan Moschee der Gemeinde DITIB in Frankfurt am Main wurde Ziel einer Schmiererei. Das Tor der Moschee wurde mit den Parolen „PKK“ und „Intikam“ (übersetzt: „Rache“) beschmiert. Dies legt die Vermutung nahe, es könnte sich um SympathisantInnen der PKK handeln. Die Polizei hat sich hierzu nicht näher geäußert. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 24.08.2016 in Frankfurt am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „ Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.