Laut Bundestagsdrucksache 18/10328 kam es am 08. 12.2016 in Dresden zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 22.09.2017 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 11.01.2018 kam es in Dresden zu einem Moscheeangriff. Unbekannte haben rassistische Parolen in arabischer Sprache in Dresden-Friedrichstadt an die Fassade des Islamischen Zentrums Dresden geschmiert. Die vermutlich mittels einer Schablone aufgebrachten Schriftzüge lassen sich sinngemäß mit „Geht zurück in eure Heimat“ übersetzen. Da die Schmierereien sowohl direkt an der Fassade des Islamischen Zentrums als auch im weiteren Umfeld aufgetaucht sind, geht die Polizei von einem „fremdenfeindlichen“ Hintergrund aus. Anders als bei bisherigen Fällen wurden keine Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen verwendet, deshalb blieb die Einordnung der Schmierereien in ein bestimmtes politisches ...
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 03.01.2018 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftatauf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 28.06.2017 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 26.11.2016 wurden Schmierereien im Umfeld der Fatih Moschee in Dresden kurz vor Mitternacht durch die Polizei entdeckt. Die islamfeindlichen Parolen wurden an mehreren Stellen, nämlich an einem Schaltkasten, einem Lichtmast, sowie an zwei Baustellenabsicherungen angebracht. An dem Gebäude der Moschee selbst wurden keine Schriftzüge gefunden. Aufgrund des Videomateriales, das die Polizei sichern konnte, wird von einem Mann im Alter von 25 bis 30 Jahren als Täter ausgegangen. Quelle