Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 08.10.2015 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 04.11.2014 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut dem Bericht „Moscheeangriffe in Deutschland“ von DITIB kam es am 04.08.2016 in Dortmund zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Quelle