Im Januar 2024 erhielt die Selimiye Moschee in Dinslaken einen islamfeindlichen Brief mit verleumderischen und rassistischen Inhalten. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Links/PressannouncementDetail/223
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 09.09.2020 in Dinslaken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 29.08.2020 in Dinslaken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.