Laut Bundestagsdrucksache 19/6333 kam es am 16.05.2018 in Bönen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vandalismus“ und „Störung der Religionsausübung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
#brandeilig ist eine Initiative des Antidiskriminierungsverbands FAIR international