Laut Bundestagsdrucksache 19/15647 kam es am 26.04.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.

Die Sehitlik Moschee in Berlin (DITIB) erhielt am 25.11.2019 eine Bombendrohung. Die Drohung ging um 08:01 Uhr bei der Gemeinde ein, die E-Mail war unterzeichnet mit „Combat 18“. Dies ist die zweite Bombendrohung gegenüber der Moschee in diesem Jahr. Am 13.09.2019 erhielt sie schon mal eine Bombendrohung. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet.
Am 28.10.2019 erhielt eine Moschee in Berlin ein Schreiben, welches den Islam beleidigende Aussagen beinhaltet. Die Polizei wurde benachrichtigt. Quelle: FAIR
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 26.06.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 08.04.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 05.04.2019 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.