In Berlin kam es am 10.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 (erneut) zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
In Berlin kam es am 10.03.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 08.08.2023 wurde die Berliner Mevlana Moschee Ziel eines islamfeindlichen und Angriffes. Zum Morgengebet entdeckte der Imam zwei Drohbriefe am Eingang der Moschee. Die Briefe enthalten ernste Drohungen von rechtsextremistischer Seite. Die Polizei wurde umgehend benachrichtigt. Quelle: Moscheegemeinde
Die Neue Moschee (DITIB) in Berlin-Neukölln wurde am 01.03.2025 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Am Samstagabend fand der Moscheevorstand einen mehrseitigen Brief und einen USB-Stick im Briefkasten, welcher Karikaturen und Aufrufe zur Gewalt gegen Muslime enthielt. Die Polizei ermittelt. Quelle: Karikaturen und Aufruf zu Gewalt: Neuköllner Moschee erhält muslimfeindliche Drohungen
In Hamm kam es am 08.10.2023 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am 15.08.2023 kam es in Berlin laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)