Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 26.08.2020 in Augsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 07.02.2017 wurde der Neubau der Ahmadiyya Gemeinde in Augsburg-Oberhausen von Unbekannten beschmiert. Die Tat geschah zwischen 22.00 und 07.00 Uhr am Morgen des darauffolgenden Tages. Die neu gestrichene Außenfassade wurde mit schwarzer Farbe und den Schriftzügen „Wer baut Kirchen in der Türkei – Deutsche wacht auf“ besudelt. Die Polizei geht nur von einem Einzeltäter aus aus. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 10.05.2015 in Augsburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschidıgung § 303 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.