Am 09.10.2024 wurde die DITIB Zentralmoschee in Saarbrücken Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898 DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
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