Die Mimar Sinan Moschee (DITIB) in Maulbronn wurde am 08.07.2023 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Ein unbekannter Täter zündete einen Koran an und warf es vor die Moschee. In der Bundestagsdrucksache 20/92662 wurde der Fall unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ festgehalten und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Bundestagsdrucksache 20/9262 https://www.ditib-ads.de/Links/Pressannouncement?page=0
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