Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 16.01.2018 in Kaufbeuren zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Kaufbeuren 2018
In Kaufbeuren kam es im Jahr 2018 mehrere Male zu Protesten und Demonstrationen gegen ein Moscheebauprojekt der DITIB-Gemeinde. In der Bundestagsdrucksache 19/2315 wurden Vorfälle in Hinblick auf diese Moschee 8-mal unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ erfasst und dem Phänomenbereich „rechts“ sowie der Straftat „Volksverhetzung“ zugeordnet.