Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 04.10.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Eitorf. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 09.10.2024 wurde die DITIB Zentralmoschee in Saarbrücken Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/14989 wurde der Fall unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898 DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 10.10.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Dresden. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 25.10.2024 wurde eine Moschee in Bremerhaven laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB “ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 kam es am 01.11.2024 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Friedrichshafen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898
Am 01.11.2024 erhielt die Kölner Zentralmoschee eine E-Mail mit verleumderischen und rassistischen Inhalten. Der Fall wurde in der Bundestagsdrucksache 20/14989 unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898