Am 13.11.2015 wurde ein Brandanschlag auf die Mevlana Moschee in Köln-Porz verübt. Unbekannte warfen mehrere Molotow-Cocktails auf die Moschee, setzten so die Müllcontainer in Brand und schlugen die Scheibe der Eingangstür ein. Die Polizei übernahm die Ermittlungen. Quelle
Am 19.06.2017 wurde in Berlin eine Flagge der „Identitären Bewegung“ in der Nähe der Islamischen Föderation Berlin e.V. aufgehängt. Dieser Vorfall wurde in der PMK-Statistik aufgenommen und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet. Quelle

Am 10.09.2019 kam es an der Veysel-Karani Moschee des Islamischen-Kulturvereins in Schleswig erneut zu einer Sachbeschädigung. Ein 34-Jähriger wurde gegen 19.55 Uhr, unmittelbar nach dem Vorfall, von der Polizei festgenommen. In der Bundestagsdrucksache 19/19328 wurde der Fall unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle

Bei der Şehitlik Moschee in Berlin (DITIB) ging am 13.09.2019 eine Bombendrohung ein. Die Moscheeverantwortlichen alarmierten daraufhin die Polizei. Das Gebäude wurde geräumt. Die Durchsuchung der Moschee dauert noch an. In der Bundestagsdrucksache 19/15647 wurde der Fall unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 14.11.2018 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 08.09.2016 in Eberswalde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.