Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 24.10.2020 in Geldern zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Nötigung § 240 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 06.12.2020 in Essen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 09.09.2020 in Dinslaken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 29.08.2020 in Dinslaken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Die Sehitlik Moschee in Berlin erhielt am 11.11.2020 einen Brief mit rechtsextremistisch islamfeindlichem Inhalt. In der Bundestagsdrucksache 19/26358 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/26358 kam es am 24.10.2020 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.