Laut Bundestagsdrucksache 19/29988 kam es am 21.12.2020 in Erlangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/29988 kam es am 11.12.2020 in Duisburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/29988 kam es am 17.02.2021 in Herford zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung §185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/29988 kam es am 25.01.2021 in Neuwied zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentl. Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Ideologie“ zugeordnet.
An 22.01.2021 erhielt die DITIB Moschee in Hannover einen rassistischen Brief mit beleidigenden Inhalten. Quelle
Am 03.03.2021 wurde die Ehl-i Beyt Moschee (IGMG/Islamrat) in Frankfurt Ziel eines Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten die Eingangstür der Moschee mit Hakenkreuzen. Es handelte sich um zwei etwa 30 cm große Hakenkreuze. Die Polizei wurde verständigt. Die Kriminalpolizei ermittelt unter anderem wegen des Verdachts des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Moschee wurde innerhalb von zwei Monaten mehrfach Ziel eines Angriffs. Am 27.01.2021 wurde auf die Ehl-i Beyt Moschee (IGMG/Islamrat) ein Brandanschlag verübt. Und im Februar 2021 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee mit Hakenkreuzen. Quelle