Am 08.07.2022 kam es laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Achern. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Jedoch konnte die Tat keinem politischen Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618
In Elmshorn kam es am 21.07.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Am 24.07.2022 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Duisburg per Fax ein Schreiben mit islamfeindlichem Inhalt. Quelle: DITIB ADS – Bericht 2022
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es in Berlin am 10.08.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 10.08.2022 in Lüdenscheid zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung §130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/5771
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/5771) kam es am 13.08.2022 in Heinade zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Die Tat wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert. Quelle: Drucksache 20/5771