In Kassel kam es am 19.05.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) zu einem islamfeindlichen Angriff auf die Hoca Ahmet Yesevi Moschee (ATIB). Die Moschee wurde von Unbekannten mit schwarzer Farbe und Steinen beworfen. Der Vorfall wurde der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989 https://www.islamiq.de/2022/05/21/
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 25.05.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Wuppertal. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verstoß gegen Versammlungsgesetz (VersG)“ registriert und dem Phänomenbereich „Links“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 04.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Hamburg. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) kam es am 24.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Köln. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/4618 (petrapau.de)
Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/2989) kam es am 25.06.2022 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee in Sulzbach. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/2989
In Mannheim kam es am 30.06.2022 laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/4618) zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen § 166 StGB“ registriert. Einem Phänomenbereich konnte diese Tat jedoch nicht zugeordnet werden. Quelle: Drucksache 20/4618