Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.08.2017 in Burglengenfeld zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Versuch der Beteiligung § 30 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 17.12.2017 in Sulzbach/ Saar zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/987 kam es am 20.09.2017 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gefährliche Körperverletzung§ 224 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 11.07.2019 kam es in Bad Homburg in der Ulu Moschee (DITIB) zu einem Angriff. Das Büro der Einrichtung wurde verwüstet, die Aktenordner wurden zerstört und im Raum verteilt. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 22.04.2015 in Gladbeck zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Am 29.01.2015 wurde in der Nacht vom Mittwoch zum Donnerstag das islamische Kultur- und Bildungszentrum von Unbekannten mit Farbe beschmiert. Das auch als Moschee genutzte Gebäude, die nach Marwa El-Sherbini benannt ist, wurde mit islamfeindlichen Schriftzügen großflächig beschmiert. Die Polizei suchte nach Zeugen und weiteren Hinweisen. Quelle