Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 17.03.2020 in Hameln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 27.11.2020 wurde die ATIB Moschee in Kornwestheim beschmiert. Unbekannte Täter schrieben mit schwarzer Farbe das Wort „INTIKAM“ (türkisch für „Rache“) auf die Außenwand der Moschee. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle
Am 25.11.2020 erhielt die DITIB Gemeinde in Bad Säckingen einen Brief mit islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Bilder. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 07.03.2020 in Ichenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 07.03.2020 in Frankfurt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 18.11.2020 erhielt die DITIB Zentralmoschee in Köln einen Brief mit rassistischem und islamfeindlichem Inhalt. Das Schreiben enthielt beleidigende und islamfeindliche Abbildungen sowie Aussagen. Der Brief wurde mit „PEG – Prinz Eugen Gruppe“ unterzeichnet. Ein Brief mit dem gleichen Inhalt erhielten zuvor am 11.11.2020 die Muradiye Moschee in Duisburg und am 12.11.2020 die Yavuz Sultan Moschee in Mannheim.