Die Haci Bayram Moschee in Löhne erhielt am 28.03.2024 einen Brief mit verleumderischen und rassistischen Inhalten. Quelle: DITIB_Moscheeuebergriffe 2024.indd
Die Yesil Moschee in Möllen wurde am 17.02.2024 Ziel eines Angriffs, bei dem es sich um Sachbeschädigung handelt. Quelle: https://www.ditib-ads.de/Assets/document/upload/dd26304a-1bcf-4a5b-a8ac-da8097d5a258Moscheeubergriffe-das%20Jahr%202024.pdf

Symbolbild Eine Moschee in Gelsenkirchen-Neustadt wurde am Abend des 11.05.2025 Opfer eines Einbruchdiebstahls. Ein bislang unbekannter Täter drang gegen 19 Uhr in das Moscheegebäude und brach eine Kasse auf, woraus er dann Spendengelder entnahm und sobald verschwand. Ein Moscheeangehöriger meldete den Vorfall der Polizei, woraufhin eine Strafanzeige aufgenommen wurde. Die Ermittlungen der Polizei Gelsenkirchen laufen. Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117715/6027524
Der Bedir Kulturverein in Bendorf wurde am Abend des 06.05.2025 Ziel eines Angriffs. Eine Person betrat die Moschee, in der sich zum Tatzeitpunkt wenige Besucher befanden, mit zwei Messern. Moscheebesucher konnten die Person zum Ablegen der Messer überzeugen, woraufhin diese anschließend vor dem Gebäude von der Polizei festgenommen werden konnte. Es gab keine Verletzten. Zum jetzigen Zeitpunkt schließt die Polizei eine religiöse oder extremistische Motivation aus. Die Kriminaldirektion Koblenz ermittelt weiterhin. POL-PPKO: Bendorf – Polizeieinsatz in der Moschee Bendorf | Presseportal
In Werl beschmierten Unbekannte die Straße, in direkter Nähe zur örtlichen DITIB Moschee, mit einem Hakenkreuz. Während einer Streife entdeckten die Polizeibeamten die Schmiererei. Daraufhin machten sie das Hakenkreuz mit Sprühkreide unkenntlich. Weitere Hintergründe hat die Polizei bislang nicht bekannt gegeben. Eine Anfrage von Brandeilig liegt vor. Der Staatsschutz Dortmund ermittelt noch. Quelle: https://www.soester-anzeiger.de
Eine Moschee in Hannover wurde am 25.11.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/14989 Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/14898