Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 20.08.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „VerstoßversammlG“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 16.04.2014 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Nötigung § 240 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10328 kam es am 08. 12.2016 in Dresden zu einer Islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat § 89a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Auf die Eyyüp Sultan Moschee (DITIB) in Leipzig wurde am 07.08.2018 erneut ein Anschlag verübt. Nachts um 2:25 wurde die Polizei wegen eines Farbanschlags zum Tatort gerufen. Unbekannte Täter hatten mit roter, grüner und gelber Farbe die Außenfassade der Moschee beschmiert. In Januar 2018 war die Moschee schon einmal Opfer eines Übergriffs geworden. Es wird von einer linksextremistischen Motivation ausgegangen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 26.03.2018 in Glückstadt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/148 kam es am 22.09.2017 in Dresden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.