Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 17.11.2015 in Saarbrücken zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 25.08.2015 in Merzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am Sonntag, 31.01.2016, wurde ein Brandanschlag auf die Yunus Emre Moschee in Neunkirchen verübt. Die Täter warfen am Abend, gegen 21.45 Uhr zwei Molotow-Cocktails in den Innenhof der Moschee in der Lisztstraße. Die Brandsätze richteten keinen Schaden an und erloschen von selbst. Die Ermittlungen übernahm der Staatsschutz. Vermutet wurde ein rassistischer oder islamfeindlicher Hintergrund. Quelle