Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 01.04.2016 in Aachen zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausland“ zugeordnet.
Am 12.03.2016, in der Nacht zum Samstag, wurde Scheineteile an der Barabaros Yeni Moschee in Gelsenkirchen hinterlassen. Unbekannte Täter legten die Schweineüberreste vor den Eingang der Moschee ab. Gemeindemitglieder fanden die Überreste gegen 6.00 Uhr morgens, als sie zum Morgengebet gingen. Auf Videoaufzeichnungen der Überwachungskamera der Moschee waren zwei Personen zu sehen, die gegen 23.36 Uhr die Tierbestandteile vor der Moschee hinterlegten. Der Staatsschutz übernahm die Ermittlungen. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 30.01.2016 in Marl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 24.01.2016 in Marl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)