Am 04.05.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert, konnte jedoch keinem Phänomenbereich zugeordnet werden. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Die Osman Moschee in Wuppertal wurde am Morgen des 20.05.2023 Opfer von Vandalismus, bei dem mehrere Möbel beschädigt wurden. Der Pressemitteilung der Polizei zufolge deute dies auf einen „Einbruchsdelikt“. Ein Verdächtiger konnte in der Nähe des Tatortes festgenommen werden. Die Tatmotivation wird noch ermittelt. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/20/unbekannter-drang-in-moschee-ein-und-randalierte-dort/
Die DITIB-Moschee in Velbert erhielt am 25.05.2023 einen Drohbrief mit dem Absender „NSU 2.0“. Der Brief enthielt die Aufschrift „Kill all Islam – Dauert nicht mehr lange“, sowie ein Hakenkreuz. Am 18.05.2023 erhielt eine Moschee in Göttingen einen identischen Brief. Quelle: https://www.islamiq.de/2023/05/27/weitere-moschee-erhaelt-islamfeindlichen-drohbrief-mit-nsu-2-0/
Am 07.07.2023 wurde die Süleymaniye Moschee (DITIB) in Dormagen Ziel eines Angriffs. Der Täter habe sich den Gemeindemitgliedern gegenüber rassistisch und türkenfeindlich geäußert und anschließend Reifen angezündet, die er selber mitgebracht habe. Die Polizei sei benachrichtigt und der Täter gefasst worden. Quelle: Mann setzt Reifen vor Moschee in Brand – IslamiQ
Den Pressemitteilugen der Polizei zufolge, kam es am 29.07.2023 zu einem Moscheeangriff auf die Al-Taqua Moschee in der Essener Innenstadt. Es handele sich hierbei um Sachbeschädigung durch Graffiti. Nähere Informationen zur Moschee sind nicht gegeben. Die Polizei fahnde nach den beiden Tatverdächtigen, welche auf den Videoaufnahmen zu erkennen sind. Quelle: POL-E: Essen: Graffiti an Wand einer Moschee gesprüht – Fotofahndung | Presseportal
Am 01.08.2023 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 in Aachen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)