Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 19.04.2016 in Syke zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/9310 kam es am 12.06.2016 in Rotenburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 19/9310 kam es am 21.04.2016 in Delmenhorst zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Straftaten gegen das Vereinsgesetz“ registriert und dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.