In der Nacht vom 04. auf den 05.01.2017 kam es zu einem vermutlich rechtsmotivierten Angriff auf die Al-Sahaba Moschee in Lüneburg. Eines der Moscheefenster wurde zertrümmert. Außerdem wurde rote Farbe vor der Moschee ausgekippt. Die Höhe des Sachschadens war nicht bekannt. Die Al-Sahaba Moschee war in den letzten Jahren wiederholt Ziel derartiger Angriffe. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 26.12.2016 in Barnstorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 17/0000 kam es am 18.01.2016 in Münden zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 05.12.2016 in Stuhr zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Bedrohung § 241 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 27.10.2016 in Sulingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung §167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 18.10.2016 in Bruchhausen-Vilsen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten § 111 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.