Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 23.07.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eineMoschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ zu Straftaten registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 28.06.2015 in Kassel zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „links“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 01.02.2014 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Hausfriedensbruch § 123 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 13.01.2014 in Bonn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 07.01.2014 in Fulda zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 10.02.2019 wurde eine Moschee in Darmstadt überfallen. Unbekannte brachen in das Gebäude ein, indem sie die Fenster zerstörten. Sie hinterließen einen Sachschaden von mehreren hundert Euro. Ob was gestohlen wurde, ist laut Polizei nicht bekannt. Die Ermittlungen dauern an. Quelle