Laut Bundestagsdrucksache 19/20631 kam es am 07.03.2020 in Ichenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Am 01.11.2020 erhielt eine DIITIB Moschee in Lauf ein Schreiben mit rassistischen und islamfeindlichen Aussagen. Neben den Aussagen waren islamfeindliche Zeichnungen abgebildet. Die Polizei wurde benachrichtigt. Diese nahm die Ermittlungen auf. Quelle

Am 05.11.2020 erhielt die Sultanahmet Moschee (DITIB) in Dietenhofen einen islamfeindlichen Drohbrief. Neben islamfeindlichen und rassistischen Aussagen und Abbildungen beinhaltete der Brief Drohungen, wie z. B.: “… der Tag ist nicht so fern, an dem wir es mit Euch so machen, wie wir es schon mal mit den Juden (bedauerlicherweise) gemacht haben!“ Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 16.04.2020 in Ichenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausländische Ideologie“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 16.04.2020 in Erlangen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 25.05.2020 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.