In Kaufbeuren kam es im Jahr 2018 mehrere Male zu Protesten und Demonstrationen gegen ein Moscheebauprojekt der DITIB-Gemeinde. In der Bundestagsdrucksache 19/2315 wurden Vorfälle in Hinblick auf diese Moschee 8-mal unter der Kategorie islamfeindliche Straftaten an „Religionsstätte/Moschee“ erfasst und dem Phänomenbereich „rechts“ sowie der Straftat „Volksverhetzung“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/12535 kam es am 20.01.2017 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung der Religionsausübung § 167 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 12.10.2016 in Bayreuth zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 08.02.2016 wurde die Fatih Moschee in Memmingen erneut mit verfassungswidrigen Symbolen beschmiert. Unbekannte sprühten mit schwarzer Farbe neonazistische Parolen und Hakenkreuze auf die Hinweisschilder der Moschee. Es gab keine Angaben zu dem Täter oder den Tätern. Quelle
Laut Bundestagdrucksache 18/10322 kam es am 23.07.2016 in Baar-Ebenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/10322 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 24.04.2016 in Schwabach zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.