Am 11.03.2017, in der Nacht von Freitag auf Samstag, wurde seitens Unbekannten Flaggen vor einer Moschee in Heidelberg heruntergerissen. Bei den Tätern soll es sich um 4 Männer, im Alter von 25 bis 30 Jahren, handeln. Die Männer sollen in der Nacht, gegen 3:45 Uhr, Flaggen von den Fahnen vor der Moschee heruntergerissen haben. Als sie von Anwohnern aus der Umgebung angesprochen wurden, sollen sie geflohen sein. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Quelle
Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 20.05.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/4776 kam es am 17.02.2015 in Bruchsal zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie Beschimpfung von Religionsgesellschaften registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 14.10.2014 in Karlsruhe zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 15.09.2014 in Bruchsal zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beschimpfung von Religionsgesellschaften § 166 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/1627 kam es am 11.03.2014 in Maulbronn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.