Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 30.05.2019 in Bad Wurzach zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert und keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 15.03.2019 in Sersheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Am 30.09.2019 erhielt die Türkisch-Islamische Gemeinde zu Weinheim e. V. eine Bombendrohung per E-Mail. Die Moscheeverantwortlichen alarmierten daraufhin die Polizei. Das Gebäude wurde geräumt und durchsucht. Nachdem bei der Durchsuchung nichts Verdächtiges gefunden wurde, gab die Polizei Entwarnung. Die Ermittlungen hat der Staatsschutz übernommen. Quelle: DITIB
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 11.07.2017 in Schwetzingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.04.2017 in Freiamt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 19.04.2017 in Freiamt zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland § 129b StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „religiöse Identität“ zugeordnet.