Die im Bau befindliche Moschee der DITIB in Halle (Saale) wurde am 05.11.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Die Täter beschmierten die Außenfassade großflächig mit schwarzer Farbe und brachten Parolen wie „PKK“, „FCK Ditib“ und „FCK Erdogan“ in grüner Farbe an und schlugen zudem ein Fenster ein. Nach aktuellem Ermittlungsstand habe sich die Antifa (Antifaschistische Aktion) zum Angriff bekannt. Quelle: Anschlag auf islamisches Ditib-Haus in Halle
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 wurde eine Moschee in Düsseldorf am 11.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Religiöse Ideologie“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
In Frankfurt wurde eine Moschee laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/13575 am 18.07.2024 Opfer eines politisch motivierten Angriffs. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/13575
Am Morgen des 11.11.2024 bemerkte die Gemeinde der Bebraer Mimar Sinan Moschee Nazi-Symbole an der Außenfassade. Unbekannte beschmierten die Fassade mit Hakenkreuzen und einer SS-Rune. Der Schaden beläuft sich auf 200 Euro. Die Polizei Rotenburg ermittelt. Quelle: Gebetsstätte mit Nazi-Kennzeichen beschmiert – Zeugen gesucht
Am 26.09.2024 wurde die Fassade der DITIB Zentralmoschee in Kehl beschmiert. Die Staatsanwaltschaft Offenburg geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB). Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.
Am 25.09.2024 wurde die Moschee Masjid al Hidaya in Kehl mit politischen Parolen beschmiert. Die Staatsanwaltschaft geht von einem 43-jährigen Einzeltäter aus, der auch in weiteren Vorfällen in der Umgebung verdächtigt wird. Ein polit. Motiv sei jedoch nicht ersichtlich. Der Staatsschutz ermittelt weiterhin wegen des Verdachts der gemeinschädlichen Sachbeschädigung (§ 304 StGB). Quelle: POL-OG: Offenburg, Kehl – Sachbeschädigungen | Presseportal Die Erklärungen der Staatsanwaltschaft Offenburg liegen Brandeilig vor.