Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 01.05.2019 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB “ registriert und wurde keinem Phänomenbereich zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 08.04.2019 in Eckernförde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 15.03.2019 in Sersheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 13.01.2019 in Kamp-Lintfort zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/12981 kam es am 13.01.2019 in Bergkamen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/10322 kam es am 22.06.2016 in Frickenhausen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.