Unbekannte beschmierten die Al-Rahma Moschee in Stendal (Sachsen-Anhalt) mit einem rechtsextremen Hakenkreuz und dem Schriftzug „AFD“. Quelle: https://www.mdr.de/nachrichten/sachsen-anhalt/stendal/stendal/hakenkreuze-moschee-kritik-linke-102.html
Laut Bundestagsdrucksache 19/22886 kam es am 21.04.2020 in Essen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 25.08.2015 in Merzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen Verfassungswidriger Organisationen“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.