In Augsburg kam es am 13.02.2026, laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/6530, zu einem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verletzung von Flaggen und Hoheitszeichen ausländischer Staaten § 104 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/065/2106530.pdf
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