Am 08.08.2023 erhielt die Frankfurter Zentralmoschee der DITIB einen fünfseitigen Drohbrief mit Beleidigungen und Gewaltfantasien gegen Muslime. In der Bundestagsdrucksache 20/9262 wurde der Fall unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und unter dem Phänomenbereich „Sonstige Zuordnung“ festgehalten. Quellen: Drucksache 20/9262 Moscheen in Hessen erhalten rassistische Drohbriefe – Gemeinden fordern mehr Schutz | hessenschau.de | Gesellschaft
Laut Bundestagsdrucksache 19/148 kam es am 17.09.2017 in Bautzen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens § 188 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.