Laut Bundestagsdrucksache 18/5685 kam es am 22.04.2015 in Gladbeck zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4776 kam es am 26.01.2015 in Leipzig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/10570 kam es am 29.01.2019 in Ludwigsfelde zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 24.11.2015 in Solingen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/ Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/8854 wurde am 22.07.2018 eine Moschee bzw. Religionsstätte in Monheim angegriffen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Als Tatmotivation stellten die Behörden „Islanfeindlichkeit“ fest.
Laut Bundestagsdrucksache 18/11128 kam es am 26.12.2016 in Barnstorf zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstige“ zugeordnet.