Laut Angaben der Bundesregierung (Bundestagsdrucksache 20/6790) kam es am 23.10.2022 in Rotenburg zu einer islamfeindlichen Tat im Zusammenhang mit einer Moschee. Der Fall wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet und unter der Kategorie “Nachstellung § 238 StGB” registriert. Quelle: Drucksache 20/6790 (bundestag.de)
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