Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 08.04.2016 in Bamberg zu einer politisch motivierten Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Ausland“ zugeordnet.
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