In Schwerte ereignete sich am 03.03.2022 ein islamfeindlicher Angriff vor einer Moschee, bei dem ein 77-Jähriger schwer verletzt wurde. Der Täter schlug dem älteren Mann mit einem Stein auf den Hinterkopf, so dass der Mann zu Boden ging. Daraufhin schlug der Mann mehrmals auf das Gesicht des Opfers. Der 32-jährige Angreifer, der mit zwei offenen Haftbefehlen gesucht wurde, konnte kurz danach von der Polizei gefasst werden. Quelle: Moscheebesucher brutal angegriffen und schwer verletzt – IslamiQ
Am 07.05.2023 kam es laut den Angaben der Bundestagsdrucksache 20/8016 in München zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/20/080/2008016.pdf
Laut Bundestagsdrucksache 20/716 kam es am 25.10.2021 in Hamburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/24774 kam es am 17.03.2020 in Hameln zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung § 223 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/7498 kam es am 18.12.2015 in Stuttgart zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte (DITIB). Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 19/2315 kam es am 30.01.2018 in Berlin zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Körperverletzung“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.