
Am 15. Juli 2019 wurde die Moscheegemeinde der DITIB in Köln-Chorweiler von unbekannten Tätern angegriffen. Auf den Überwachungskameras ist zu erkennen, wie drei Personen in der Nacht in die Moschee einbrechen und den Eingangsbereich sowie das Büro verwüsten. Das Geld in der Spendenkiste der Moschee nahmen die Täter mit. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Tatmotiv noch unklar. Ermittelt wird in alle Richtungen. Quelle
Am 11.08.2014 wurde in das Gebetsraum eines Kulturvereines in Bielefeld (VIKZ) eingebrochen und in Brand gesetzt. Die unbekannten Täter brachen in die Moschee ein, stahlen aus der Gemeindekasse Geld und zündeten Koranexemplare an. Das Feuer ging auf die Teppiche und die Wandverkleidung rüber. Das Feuer wurde von einem Gemeindemitglied gesichtet, der in der Nähe war. Dieser kontaktierte den Vorsitzenden der Moschee worauf dieser dann die Polizei alarmierte. Die Polizei ging von keinem politisch motivierten Hintergrund aus. Der Angreifer wurde später gefasst. Ihm wurde keine politisch motivierte Straftat vorgeworfen. Es stellte ...
Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 07.04.2014 in Hildesheim zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Religionsstätte/Moschee. Der Fall wurde unter „Diebstahl unter erschwerenden Umständen von sonstigen Sachen“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität zugeordnet.
Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 27.03.2014 in Hannover zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter dem Delikt „Diebstahl unter erschwerenden Umständen in/aus Boden-, Kellerräumen, Waschküchen von Fahrrädern“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität zugeordnet.
Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 18.06.2014 in Braunschweig zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter dem Delikt „Diebstahl unter erschwerenden Umständen in/aus Dienst-, Büro-, Fabrikations-, Werkstatt- und Lagerräumen von sonstigen Sachen“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 03.10.2014 in Grevenbroich zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Diebstahl § 242 StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „ausländische Ideologie“ zugeordnet.