Am Abend des 27.05.2024 wurde in die Iserlohner Moschee der IGMG eingebrochen. Einen Sachschaden gab es an der Hintertür der Moschee, die Innenräume und Eigentümer der Moschee blieben dabei unversehrt. Es wurden jedoch Bierflaschen und Zigaretten gefunden. Die Polizei geht nicht von einer politisch motivierten Kriminalität aus. Die Ermittlungen laufen.
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In Rostock kam es am 24.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 kam es am 24.01.2025 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee in Gelsenkirchen. Der Fall wurde unter der Kategorie „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten § 126 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf