Am 23.04.2021 erhielt die DITIB Moschee in Wächtersbach einen rechtsextremistischen Drohbrief. Neben Hakenkreuzen enthielt das Schreiben Drohungen, wie z. B. „Ihr werdet nicht mehr sicher sein“. Die Polizei wurde eingeschaltet. Diese nahm die Ermittlungen auf.
In Dezember 2020 erhielt die DITIB Moschee in Wächtersbach bereits einen Drohbrief.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf