Im Februar 2021 wurde die Ehl-i Beyt Moschee (IGMG/Islamrat) in Frankfurt Ziel eines Angriffs. Unbekannte Personen beschmierten die Eingangstür der Moschee mit Hakenkreuzen.
Die Moschee wurde innerhalb von zwei Monaten mehrfach Ziel eines Angriffs. Am 27.01.2021 wurde auf die Ehl-i Beyt Moschee (IGMG/Islamrat) ein Brandanschlag verübt. Und am 03.03.2021 beschmierten Unbekannte die Eingangstür der Moschee erneut mit Hakenkreuzen.
In Hollstadt kam es am 08.01.2025 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat gegen eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf
Am 10.01.2025 kam es laut Angaben der Bundestagsdrucksache 21/2705 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee in Kassel. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verhetzende Beleidigung § 192a StGB“ registriert und wurde dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: https://dserver.bundestag.de/btd/21/027/2102705.pdf