In Emden kam es am 29.04.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichen Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser wurde jedoch keinem konkreten Phänomenbereich der politisch motivierten Kriminalität zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 08.05.2024 wurde eine Moschee in Gelsenkirchen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
Am 20.05.2024 wurde eine Moschee in Göppingen Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. In der Bundestagsdrucksache 20/12498 wurde der Fall unter der Kategorie „Volksverhetzung § 130 StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „Rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
In Leipzig kam es am 11.06.2024 laut Bundestagsdrucksache 20/12498 zu einem islamfeindlichem Angriff auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Beleidigung § 185 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Drucksache 20/12498 (bundestag.de)
In Greifswald kam es am 29.01.2024 laut Angaben der Bundestagsdrucksache 20/11292 zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung § 303 StGB“ und dem Phänomenbereich „Rechts“ festgehalten. Quelle: Drucksache 20/11292 (bundestag.de)
Am Abend des 09.06.2024 wurde der Bildungs- und Integrationsverein Bottrop Welheim Ziel eines islamfeindlichen Angriffs. Unbekannte Täter beschmierten den Zaun des Geländes, in dem sich die Moschee des Vereins befindet, mit islamfeindlichen Parolen und einem Hakenkreuz. Der Staatsschutz ermittelt. Quelle: bottroper-zeitung.de