Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 30.01.2016 in Marl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/9310 kam es am 24.01.2016 in Marl zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/9310 (bundestag.de)
Laut Bundestagdrucksache 18/8290 kam es am 17.01.2016 in Flörsheim am Main zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert und dem Phänomenbereich „sonstiges“ zugeordnet. Quelle: Drucksache 18/8290 (bundestag.de)
Am Sonntag, 31.01.2016, wurde ein Brandanschlag auf die Yunus Emre Moschee in Neunkirchen verübt. Die Täter warfen am Abend, gegen 21.45 Uhr zwei Molotow-Cocktails in den Innenhof der Moschee in der Lisztstraße. Die Brandsätze richteten keinen Schaden an und erloschen von selbst. Die Ermittlungen übernahm der Staatsschutz. Vermutet wurde ein rassistischer oder islamfeindlicher Hintergrund. Quelle