Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 29.06.2014 in Nienburg zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter dem Deliktkategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet.
Laut Bundestagsdrucksache 18/6762 kam es am 31.05.2015 in Attendorn zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee bzw. Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Gemeinschädliche Sachbeschädigung § 304 StGB“ registriert. Dieser Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.
Laut Landtagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 28.06.2014 in Delmenhorst zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Sachbeschädigung“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität (PMK) zugeordnet.
Am 28.06.2014 wurde die Bait-ul-Aleem Gemeinde in Würzburg seitens Unbekannten angegriffen. Die Fenster der Moschee wurden eingeschlagen. Dieser verursachte ein Sachschaden in Höhe von 1000 Euro. Der Angriff soll zwischen Freitagnachmittag und Samstagabend stattgefunden haben, die Polizei selbst traf gegen 22 Uhr am Tatort an. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen, weitere Angaben zum Fall sind nicht bekannt. Quelle
Laut Landestagsdrucksache Niedersachsen 17/0000 kam es am 27.06.2014 in Nordenham zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter „Bedrohung“ registriert. Der Fall wurde keiner politisch motivierten Kriminalität zugeordnet.
Laut Bundestagdrucksache 18/4269 kam es am 21.06.2014 in Garmisch-Partenkirchen zu einer islamfeindlichen Straftat auf eine Moschee/Religionsstätte. Der Fall wurde unter der Kategorie „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen § 86a StGB“ registriert. Der Angriff wurde dem Phänomenbereich „rechts“ zugeordnet.